Förderung für energieeffiziente Gebäude wird neu aufgestellt

Umfassende Änderungen für Privatkunden und Kirchliche Einrichtungen

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Ein wichtiger Baustein,
um weniger Energie zu verbrauchen und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern, sind energetsiche Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, wird die staatliche Förderung zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Die BIB unterstützt Sie dabei, die Fördermöglichkeiten optimal auszunutzen.

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)

Die Bundesregierung möchte den Bau von effizienten Gebäuden und energetischen Sanierungen künftig mit einer noch attraktiveren Förderung belohnen. Jeder, der mit geeigneten Maßnahmen einen Beitrag zur CO2-Reduktion leistet, kann von der neuen Förderung profitieren - vom privaten Eigenheimbesitzer bis zum großen Unternehmen. Die BEG bringt damit sowohl für unsere Privatkunden als auch für unsere Kirchlichen Einrichtungen wichtige Neuerungen für die Finanzierung ihrer Bau- und Sanierungsvorhaben.

Angeboten werden die Förderprogramme von der staatlichen Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wie bisher wird auch bei der BEG-Förderung gelten: Die zinsgünstigen Förderkredite der KfW beantragen Sie nicht direkt, sondern weiterhin über Ihre BIB.

Große Kostenersparnis durch Tilgungs- und Investitionszuschüsse

Ein zentraler Baustein der BEG-Förderung sind Zuschüsse. Die Förderkredite der KfW sind mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet: Der reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Sie können also nicht nur von günstigen Zinssätzen, sondern auch von einer deutlich schnelleren Tilgung Ihres Kredits profitieren. Gut zu wissen: Je nach Vorhaben werden die Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG im Vergleich zur "alten", am 30. Juni 2021 auslaufenden Förderung, deutlich erhöht. In Kombination mit dem individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebot Ihrer BIB ergeben sich so attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.

Auch wenn Sie keinen Förderkredit in Anspruch nehmen möchten, kann sich die Beantragung eines separaten Investitionszuschusses direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lohnen. Hierbei erhalten Sie einen Teil der Investitionskosten zurückerstattet, wenn Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens die Förderbedingungen eingehalten haben.

Optimale Förderung dank kompetenter Beratung

Die Bundesregierung möchte die Förderung Ihres Vorhabens mit der BEG nicht nur attraktiver, sondern auch übersichtlicher gestalten. So wird die Gesamtzahl der Programme reduziert, dafür sind die einzelnen Förderbausteine breiter einsetzbar. An anderer Stelle wird es aber deutlich komplexer: In Bezug auf den zeitlichen Ablauf von der Beantragung der Förderung bis zum Beginn Ihres Vorhabens wird es neue Regelungen geben. Was dabei zu beachten ist, hängt allerdings stark vom konkreten Projekt ab. Daher sollten Privatkunden und Kirchliche Einrichtungen frühzeitig auf die individuelle Beratung durch ihre BIB setzen. So können Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben herausholen und erhalten kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.