Gute Nachrichten für Sparer und Kapitalanleger: Im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber eine Erhöhung der Freistellungsbeträge zum 1. Januar 2023 verabschiedet.
Erhöhung der Freistellungsbeträge
Änderung zum 1. Januar 2023

Neue Höchstbeträge
So wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für Einzelpersonen von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben, bei Verheirateten/zusammen veranlagten Lebenspartnern von bislang 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 24,844 %.
Erhöht wurden alle am 31. Dezember 2022 bestehenden Freistellungsbeträge natürlicher Personen, die sowohl eine Gültigkeit für das Jahr 2022 als auch ab dem Jahr 2023 haben.
Gemäß dieser gesetzlichen Erhöhung hat die BIB Ihre bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch angepasst.
Sollten Sie statt des Maximalbetrags einen geringeren Betrag angegeben haben, erhöhten wir Ihren Freistellungsauftrag um 24,844 % des angegebenen Betrags.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages
wünschen, können Sie dies bequem in Ihrem OnlineBanking unter dem Punkt »Steuern« erledigen.