Vor Kurzem haben wir Ihnen geschrieben, dass wir die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu vereinbaren müssen. Grund hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Wir brauchen deshalb Ihre Zustimmung zu:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- den Sonderbedingungen
- das Preis- und Leistungsverzeichnis
- den Preisaushang